Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung gibt es auch in einer kommentierten Version.
- Vorbemerkung
Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer bezeichnet. - Vorstandssitzungen
1.1. Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen vorab begründet zu entschuldigen.
1.2. Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den Sitzungen weitere Vereinsmitglieder oder Gäste - zum Beispiel Teilnehmende - beiwohnen. Dies geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag an den Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form, vorzugsweise durch eine E-Mail an vorstand@in-berlin.de).
1.3. Ein Vorstandsbeschluss kann grundsätzlich auch auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefasst werden. Es sollte allen eine der zeitversetzten Kommunikation angemessene Frist zur Antragsformulierung und Abstimmung eingeräumt werden. Der Beschluss muss - wie alle anderen Beschlüsse auch - von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden. - Finanzen
2.1. Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
2.2. Die in §14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt 1000 EUR. Rechtsgeschäfte bis hin zu dieser Summe können jeweils durch die Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende ohne Beschluss getätigt werden.
2.3. Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen, die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar sein, dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe von 250 EUR verfügen.
2.4. Alle Ausgaben, die nicht Gegenstand eines Vorstandsbeschlusses sind, müssen innerhalb einer Woche dem Vorstand zur Kenntniss gebracht werden. Das Tätigen weiterer Ausgaben ist erst nach dem Zeitpunkt der Kenntnissnahme zulässig. - Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie vom Vorstand beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die erste Mitgliederversammlung, die auf ihr Inkrafttreten folgt.
Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.1995
Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)
Geändert durch den Vorstand am 20.04.2025