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Allgemeine Geschäftsbedingungen des IN-Berlin e.V.

1.7.2000

Individual Network Berlin e.V., nachfolgend IN-Berlin genannt, stellt aufgrund nachfolgender Bedingungen Leistungen für Privatpersonen und Organisationen, nachfolgend Teilnehmerin genannt, zur Verfügung. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden Bedingungen der Vertragspartner wird hiermit widersprochen, sie gelten nur, wenn IN-Berlin ihre Geltung schriftlich bestätigt hat.
  1. Es besteht zu keiner Zeit ein Anspruch darauf, alle Leistungen uneingeschränkt nutzen zu können. Deshalb können aus der Tatsache, daß Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurden, keine Schadenersatzansprüche gegen IN-Berlin geltend gemacht werden. IN-Berlin haftet nicht für etwaige Fehler im Netz oder Überlastungen, auf die wir keinen direkten Einfluß haben. Eine Haftung für technische Fehler, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, ist ausgeschlossen. Uns steht bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung eines Vertrages das Recht zu, den vereinbarten Leistungsumfang mangelfrei nachzuliefern, es sei denn, die Teilnehmerin weist nach, daß die Nachlieferung für sie ohne Interesse ist. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, auftretende Leistungsstörungen dem IN-Berlin unverzüglich zu melden. Schadenersatzansprüche sind begrenzt auf den vertraglich vereinbarten Monatsbeitrag für unsere Leistungen und bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt auch für Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung. Nicht ausgeschlossen sind Ansprüche aus der Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung den Teilnehmer gerade gegen den eingetretenen Schaden absichern sollte.

  2. Die Inanspruchnahme der Leistungen von IN-Berlin ist grundsätzlich nur für private Personen, Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Bildung zulässig. Ein Rechtsanspruch auf Zugang über IN-Berlin besteht nicht.

  3. Teilnehmerverhältnisse werden begründet durch schriftlichen Antrag der Teilnehmerin an IN-Berlin. Bei der Anmeldung ist der Wunschname der Site mit anzugeben (Modell wunschname.in-berlin.de). IN-Berlin prüft, ob der Name zur Verfügung steht und bestätigt das Teilnehmerverhältnis binnen vier Wochen nach Eingang des Antrages. IN-Berlin behält sich vor, Sitenamen die eine sexistische, rassistische, kriminelle oder andere diskriminierende Bedeutung haben, sowie verwirrende Namen mit Begriffen aus der Computerwelt, abzulehnen. Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die als Site zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert die Teilnehmerin, daß sie dieser Verpflichtung nachgekommen ist und daß sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. IN-Berlin übernimmt insoweit keine Verpflichtungen.

  4. Wird IN-Berlin in Bezug auf die Site oder ihre Nutzung von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere wegen der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten oder wegen einer - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich oder angeblich unzulässigen Verwendung des Sitenames durch die Teilnehmerin, so hat die Teilnehmerin IN-Berlin von sämtlichen Kosten und sonstigen nachteiligen Folgen dieser Inanspruchnahme freizuhalten. Die Teilnehmerin erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die IN-Berlin zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen, und hält IN-Berlin auch insoweit von sämtlichen Kosten und nachteiligen Folgen frei.

  5. Über das Teilnehmerverhältnis werden Informationen, Kommunikation, Software usw. (nachstehend „Inhalte”) zur Verfügung gestellt. Diese Inhalte werden zum Teil durch IN-Berlin selbst aber überwiegend durch unabhängige Inhalteanbieter oder andere Nutzer (nachfolgend „Dritte”) bereitgestellt. Alle Inhalte, die dem Nutzer von Dritten bereitgestellt werden, sind Inhalte des jeweiligen Urhebers, Autors oder Verbreiters. IN-Berlin ist deshalb für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verläßlichkeit dieser Inhalte nicht verantwortlich. IN-Berlin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten für irgendwelche Verluste oder Schäden, die der Teilnehmerin dadurch entstehen, daß die Teilnehmerin auf Informationen vertraut, die sie im Rahmen der Nutzung des Teilnehmerverhältnisses erhalten hat.

  6. Das Teilnehmerverhältnis endet mit dem Tod/der Auflösung der Teilnehmerin, oder durch Kündigung durch eine der beiden Seiten. Die Kündigung kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende erfolgen. Sie muß schriftlich ausgesprochen werden. IN-Berlin bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich per Email.

  7. Die Korrespondenz zwischen Teilnehmerin und IN-Berlin erfolgt mit Ausnahme von Anmeldung und Kündigung des Teilnehmerverhältnisses, grundsätzlich elektronisch, d.h. per Email, sofern andere Umstände nicht einen anderen Kommunikationsweg sinnvoller erscheinen lassen. Emails werden grundsätzlich an die Adresse postmaster@sitename.in-berlin.de versandt. Die Teilnehmerin hat die Möglichkeit, IN-Berlin eine weitere gültige, regelmäßig abgefragte Emailadresse anzugeben. Die Teilnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, daß sie per Email erreichbar ist.

  8. Die Entgelte für die Nutzung der Zugangsmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Entgeltordnung des IN-Berlin. Zahlungen des Kunden erfolgen per Bankeinzug oder durch Überweisung. Für die Rückgabe einer korrekten Lastschrift oder die Rückbuchung einer Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro neben den entstehenden Bankspesen erhoben, der Teilnehmerin bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Bei Änderung der Entgeltordnung wird die Teilnehmerin per Email darauf hingewiesen. Die neue Entgeltordnung tritt mit Ablauf des auf die Veröffentlichung folgenden Monats verbindlich in Kraft.

  9. Nach § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, daß geschäftsrelevante Daten zur Verarbeitung im automatisierten Verfahren gespeichert werden. Dazu können neben den Angaben zur Person insbesondere Verbindungsdaten gehören, die jedoch lediglich zur Abrechnung des Teilnehmerverhältnisses genutzt werden. Die Verbindungsdaten werden 80 Tage nach Rechnungslegung gelöscht und können von der Teilnehmerin nur innerhalb dieser Frist angefochten werden. Danach sind sie als verbindlich anerkannt. Eine inhaltliche Auswertung findet in keinem Fall statt. IN-Berlin verpflichtet sich, Teilnehmerdaten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu verwenden. IN-Berlin ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit IN-Berlin den Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann.

  10. Die Teilnehmerin und alle in ihrem Haushalt lebenden Haushaltsmitglieder sind berechtigt, das Teilnehmerverhältnis für private Zwecke zu nutzen. Angemeldete Mailboxen sind berechtigt im Rahmen der besonderen Geschäftsbedingungen für Mailboxen ihren Mailboxteilnehmerinnen (sogenannten Points) den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Auf Anforderung des IN-Berlin hat die Mailboxbetreiberin jederzeit die Klarnamen und Accounts der Points an IN-Berlin zu melden. Bei der Teilnahme an Diensten, die der Unterhaltung und Kommunikation der Nutzer untereinander dienen, verpflichtet sich die Teilnehmerin, auf kulturelle und religiöse Belange anderer Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzeswidrigen Äußerungen zu verbreiten. Gleiches gilt auch für das Anbieten von Inhalten, die geeignet sind, das Ansehen des IN-Berlin zu schädigen, oder das Anbieten von Leistungen, die in einem direkten Konkurrenzverhältnis zum IN-Berlin stehen. Eine ausgeschlossene Teilnehmerin kann für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer von der Nutzung der Leistungen des IN-Berlin ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Vorstand des IN-Berlin. IN-Berlin behält sich vor, wegen Mißbrauch gekündigte Teilnehmerverhältnisse an den Dachverband und die in ihm zusammengeschlossenen Verbände und Vereine weiterzumelden.