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Die Geschäftsordnung gibt es auch in einer kommentierten
Version
- Vorbemerkung
Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen
das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer
bezeichnet.
- Vorstandssitzungen
- Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt.
Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal
auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen
vorab begründet zu entschuldigen.
- Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den
Sitzungen weitere Vereinsmitglieder oder Gäste zum
Beispiel Teilnehmende der Domain in-berlin.de beiwohnen. Dies
geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag an den
Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form, vorzugsweise
durch eine e-Mail an vorstand@in-berlin.de). Der Vorstand wird sich
bemühen, regelmäßig entsprechend große
Räumlichkeiten für die Vorstandssitzungen zu wählen.
- Ein Vorstandsbeschluß kann grundsätzlich auch auf
schriftlichem oder elektronischem Wege gefaßt werden. Es sollte
allen eine der zeitversetzten Kommunikation angemessene Frist zur
Antragsformulierung und Abstimmung eingeräumt werden. Der
Beschluß muß wie alle anderen Beschlüsse auch
von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden. Hat
sich ein Vorstandsmitglied nicht an dieser Form der Abstimmung
beteiligt, kann es auf der folgenden Vorstandsitzung ein Veto gegen
den so zustande gekommenen Beschluß einlegen.
- Finanzen
- Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die
Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
- Die in Paragraph 14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt
1000 EUR.
- Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen,
die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar
sein, dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe
von 250 EUR verfügen. Die Ausgabe ist auf der nächsten
Vorstandsitzung zu rechtfertigen.
- Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie vom
Vorstand beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die
erste Mitgliederversammlung, die auf ihr Inkrafttreten folgt.
Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.1995
Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)
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Letzte Änderung: Januar 2002 |
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