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Kommentare sind besonders gekennzeichnet
- Vorbemerkung
Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen
das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer
bezeichnet.
- Vorstandssitzungen
Folgendes bezieht sich auf Paragraph 17: Beschlußfassung des Vorstandes
- Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt.
Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal
auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen
vorab begründet zu entschuldigen.
Der 3-Monats-Rhythmus ist als Mindestmaß zu verstehen:
Seit Anfang des Jahres ['95 d.s.] treffen wir uns mindestens 1 Mal im Monat.
Die Bemerkung, daß Vorständler zu erscheinen haben, wurde noch einmal
festgehalten wg. der unglücklichen Erfahrungen mit Heinz, der
nur anfangs ein paar Mal anwesend war und dann nie wieder zu
einem Treffen erschienen ist.
- Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den Sitzungen weitere
Vereinsmitglieder oder Gäste zum Beispiel Teilnehmende der Domain
in-berlin.de beiwohnen. Dies geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes
oder auf Antrag an den Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form,
vorzugsweise durch eine e-Mail an vorstand@in-berlin.de).
Der Vorstand wird sich bemühen, regelmäßig entsprechend große
Räumlichkeiten für die Vorstandssitzungen zu wählen.
Momentan erscheinen Vorstand, DB-Admin und 2-3 Aktive, also mind.
11 Leute zu jedem Treffen. Generell wünschen uns immer die
Unterstützung von weiteren IN-BerlinerInnen, jedoch möchten wir
uns nicht immer in Kneipen treffen, und nur wenige von uns verfügen
über wohnliche Fabriketagen.
- Ein Vorstandsbeschluß kann grundsätzlich auch auf schriftlichem oder
elektronischem Wege gefaßt werden. Es sollte allen eine der zeitversetzten
Kommunikation angemessene Frist zur Antragsformulierung und Abstimmung
eingeräumt werden. Der Beschluß muß wie alle anderen Beschlüsse
auch von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden.
Hat sich ein Vorstandsmitglied nicht an dieser Form der Abstimmung beteiligt,
kann es auf der folgenden Vorstandsitzung ein Veto gegen den so zustande
gekommenen Beschluß einlegen.
Bezieht sich auf Paragraph 17 der Satzung:
[..] Ein Vorstandsbeschluß kann auf schriftlichem oder elektronischem
Wege gefaßt werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung
zu der zu beschliessenden Regelung erklären.
- Finanzen
- Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die
Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
- Die in Paragraph 14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt
1000 EUR.
- Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen,
die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar sein,
dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe von 250 EUR
verfügen. Die Ausgabe ist auf der nächsten Vorstandsitzung zu rechtfertigen.
- Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.95
Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)
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Letzte Änderung: Januar 2002 |
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