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[ Allgemein Darstellung Mitglied Tarife Teilnahmeformular Vorstand Satzung Geschäftsordnung AGB ]
 
Die Geschäftsordnung gibt es auch in einer kommentierten Version

  1. Vorbemerkung
    • Analog zur Satzung des IN-Berlin e.V. wird auch hier bei Personenbezeichnungen das generische Femininum verwendet, das sowohl Frauen als auch Männer bezeichnet.

  2. Vorstandssitzungen
    1. Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, mindestens einmal im Quartal auf der Vorstandssitzung zu erscheinen oder anderenfalls sein Fehlen vorab begründet zu entschuldigen.
    2. Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, können den Sitzungen weitere Vereinsmitglieder oder Gäste ­ zum Beispiel Teilnehmende der Domain in-berlin.de ­ beiwohnen. Dies geschieht jeweils auf Einladung des Vorstandes oder auf Antrag an den Vorstand (in mündlicher oder schriftlicher Form, vorzugsweise durch eine e-Mail an vorstand@in-berlin.de). Der Vorstand wird sich bemühen, regelmäßig entsprechend große Räumlichkeiten für die Vorstandssitzungen zu wählen.
    3. Ein Vorstandsbeschluß kann grundsätzlich auch auf schriftlichem oder elektronischem Wege gefaßt werden. Es sollte allen eine der zeitversetzten Kommunikation angemessene Frist zur Antragsformulierung und Abstimmung eingeräumt werden. Der Beschluß muß ­ wie alle anderen Beschlüsse auch ­ von mindestens vier Vorstandsmitgliedern getragen werden. Hat sich ein Vorstandsmitglied nicht an dieser Form der Abstimmung beteiligt, kann es auf der folgenden Vorstandsitzung ein Veto gegen den so zustande gekommenen Beschluß einlegen.

  3. Finanzen
    1. Verfügungsgewalt über die Vereinskonten haben die Schatzmeisterin, die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende.
    2. Die in Paragraph 14 der Satzung genannte Mindestsumme beträgt 1000 EUR.
    3. Sollte in Ausnahmesituationen, die schnelles Handeln erzwingen, die Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht erreichbar sein, dann kann jedes Vorstandsmitglied allein über eine Summe von 250 EUR verfügen. Die Ausgabe ist auf der nächsten Vorstandsitzung zu rechtfertigen.

  4. Inkrafttreten der Geschäftsordnung
    • Die Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie vom Vorstand beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die erste Mitgliederversammlung, die auf ihr Inkrafttreten folgt.

Beschlossen durch den Vorstand am 06.11.1995

Geändert durch den Vorstand am 17.01.2002 (Euro-Anpassung)

Letzte Änderung: Januar 2002

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